Stiftungszweck
der Anita und Günter Lichtenstein Stiftung
Der Zweck der Stiftung ist:
- die Kunstsammlung Anita und Günter Lichtenstein in ihrem Charakter und ihrer Substanz zu erhalten
- die Sammlung einer breiten Öffentlichkeit und der Kunstwissenschaft zugänglich zu machen.
- Künstler im Bereich der Bildenden Kunst zu unterstützen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Unterstützung öffentlicher Ausstellungen durch Leihgaben,
- Unterstützung von Kunstprojekten vor allem im Mitteldeutschen Raum, sofern sie mit den Zielen der Stiftung vereinbar sind,
- Förderung der künstlerischen Druckgrafik und der Zeichenkunst gemäß den Schwerpunkten der Sammlung,
- Vergabe eines Kunstpreises, oder finanzielle Beteiligung an einem solchen für Bildende Kunst,
- Ergänzung der Sammlung durch Ankauf von Kunstobjekten,
- Durchführung jährlicher Ausstellungen aus eigenem Fundus,
- Kunstwissenschaftliche und -publizistische Dokumentation und Erschließung der Sammlung.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung kann auch anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten, und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördert.
Auf Antrag kann ein Familienmitglied aus begründeter Notdürftigkeit Zuwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung beantragen. Das Kuratorium hat darüber in einfacher Mehrheit wohlwollend zu entscheiden.